Bewertung nach § 137h SGB V: Endovaskuläre Anlage einer arteriovenösen Fistel durch Gleichstrom bei Indikation zur Hämodialyse

Beschluss vom 05.12.

Für die Methode der endovaskulären Anlage einer AV-Fistel durch Gleichstrom bei Patientin-nen und mit zur Hämodialyse führt der keine Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V durch, da nicht alle Voraussetzungen gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 2 VerfO vorliegen: Die technische Anwendung der Methode beruht nicht maßgeblich auf einem Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse im Sinne von 2. Kapitel § 30 VerfO. […]

: G-BA (PDF, 279KB)

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