Anforderungen zur Behandlung von Hämophilie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung beschlossen

Patientinnen und Patienten mit der Diagnose – einer angeborenen Gerinnungsstörung des Blutes – können künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung () behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin die spezifischen Anforderungen für dieses Leistungsangebot beschlossen. Dazu zählen insbesondere der Behandlungsumfang sowie die personellen Anforderungen an das interdisziplinäre Team, bestehend aus Teamleitung, Kernteam und hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten. Zudem regelte der G-BA, inwieweit telemedizinische Angebote generell Teil des ASV-Angebots sein können und nahm u. a. die jährliche Anpassung der an den aktualisierten Einheitlichen Bewertungsmaßstab vor. […]

: G-BA (PDF, 86KB)

Das könnte Dich auch interessieren …