AM-RL: SpiFa fürchtet massiven Kostenanstieg und Eingriff in die Therapiefreiheit
Das Bundesministerium für Gesundheit hat verbindliche mindestanforderungen an elektronische Programme für die Verordnung von Arzneimitteln durch vertragsärzte definiert (§ 73 Absatz 9 SGB V).
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) begrüßt den referentenentwurf grundsätzlich. Allerdings werde nach wie vor nicht das Problem überbordender Lizenzgebühren seitens der Hersteller gelöst, für die die Vertragsärzte geradestehen müssten.
Im Gegenteil: „Wir fürchten, dass es nun erneut zu einer Erhöhung der Lizenzkosten kommen wird“, sagte SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Hans-Friedrich Spies am Dienstag in berlin. Bei der Annahme, dass 100.000 Praxen mit monatlichen Mehrkosten für Lizenzkosten in Höhe von fünf Euro rechnen müssen, entsteht für die Gesundheitswirtschaft allein im Bereich der Vertragsärzte ein jährlicher Mehrbetrag in Höhe von rund sechs Millionen Euro, wenn die neue Rechtsverordnung erfüllt werden soll. […]
pressemitteilung: SpiFa (PDF, 872KB)