Bundesrat billigt Sofortprogramm Pflege und fordert, Abrechnungsschwierigkeiten bei der Schlaganfallversorgung schnell zu lösen
klageverfahren gefährden Versorgungssicherheit
Der Bundestag hatte in diesem Zusammenhang mit Beschluss des pflegepersonal-Stärkungsgesetzes die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser verkürzt. Dies hatte eine Klagewelle losgetreten. Die klagen könnten die Krankenhäuser in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, die in Einzelfällen möglicherweise auch die Versorgungssicherheit gefährden, begründet der Bundesrat seine Handlungsaufforderung an die Bundesregierung. […] In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung außerdem auf, schnellstmöglichst dafür zu sorgen, dass die bestehenden Abrechnungsschwierigkeiten bei der Verlegung von Schlaganfallpatienten gelöst werden.
Darüber hinaus sieht das Sofortprogramm ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor. Werden diese nicht erreicht, müssen die Krankenhäuser mit sanktionen rechnen. Einzelheiten hierzu soll eine Rechtsverordnung regeln. […]
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Download: Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PflegepersonalStärkungsgesetz- PpSG) (PDF, 1.04MB)
Pressemitteilung: Bundesrat