Allgemein- und Viszeralchirurgen legen konkrete Zahlen vor, wie häufig Eingriffe durchgeführt werden müssen, damit eine Einrichtung für eine bestimmte Behandlung als qualifiziert zertifiziert werden kann

Dabei basieren die Anforderungen der Allgemeinchirurgen an ihr eigenes Fach auf umfangreichen Datensammlungen und liegen weit über den geforderten derzeitigen Mindestmengen.

So gilt etwa für Leistenbrüche, aber auch für Mast- und Dickdarmeingriffe eine Mindesteingriffszahl von 100 Operationen pro Jahr und Zentrum. „Dies ist ein wertvoller Beitrag zur Patientensicherheit, der von den Fachexperten selbst erarbeitet wurde“, erklärte Professor Dr. med. Jörg Fuchs, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, (DGCH) auf der Jahrespressekonferenz der DGCH. […]

Pressemitteilung: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V.

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