Vorbehaltsaufgaben in der Pflege – Königsweg zu mehr Autonomie oder mehr Belastung für Pflegefachpersonen?

Neues Pflegeberufegesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft / Schreibt erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen gesetzlich fest / sieht Chance und Herausforderung zugleich

Die professionelle Pflege in Deutschland steht mit dem neuen Pflegeberufegesetz vor einem Paradigmenwechsel – vom 1. Januar 2020 an wird nicht mehr zwischen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege unterschieden, sondern stattdessen generalistisch und damit nach einem umfassenderen Pflegeverständnis ausgebildet. Zugleich definiert das neue Gesetz erstmals Vorbehaltsaufgaben für staatlich geprüfte Pflegefachpersonen, Tätigkeiten also, die ab dann weder noch Assistenz- oder Hilfskräfte übernehmen dürfen, sondern ausschließlich dreijährig oder akademisch ausgebildete Fachkräfte mit entsprechendem Abschluss. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht in den Vorbehaltsaufgaben die große Chance und Herausforderung, durch mehr Autonomie für Pflegefachpersonen die Attraktivität des Berufsbildes zu stärken. Gleichzeitig mahnt sie die Schließung von Gesetzlücken an und warnt davor, Strukturen und Voraussetzungen in , Einrichtungen der und in der ambulanten Versorgung nicht rechtzeitig anzupassen. […]

: Vereinigung der Pflegenden in Bayern

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