Teilzeitärzte erhalten künftig Anspruch auf Überstundenzuschläge
8 Ca 249/25 Ö | Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 15.10.2025 – Kommentar Marburger Bund
Das Arbeitsgericht Hannover hat in dem wegweisenden Urteil die Rechte von Teilzeitärztinnen und -ärzten gestärkt. Eine klagende Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) erhielt Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit, die ihr bisher verweigert worden waren.
Das beklagte Land Niedersachsen hatte argumentiert, dass die Teilzeitkraft keine Ansprüche habe, gestützt auf ältere BAG-Rechtsprechung zum TVöD und Unterschiede zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte). Die Richter folgten jedoch der Argumentation des Marburger Bundes Niedersachsen, der betonte, dass die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024 – Az. 8 AZR 370/20) auch für die hier einschlägigen Tarifwerke heranzuziehen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist zugelassen.




