PpUG-Nachweis-Vereinbarung 2026: InEK veröffentlicht Details zur Umsetzung

Neue Nachweis-Vereinbarung konsentiert – FAQ und Ausfüllhinweise ab sofort verfügbar

Wie das InEK mitteilte, haben die Vertragsparteien auf Bundesebene die Nachweis-Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V für das Jahr 2026 konsentiert. Diese Vereinbarung regelt verbindlich, wie Krankenhäuser die Einhaltung der pflegerischen Mindestbesetzung dokumentieren und an das Institut übermitteln müssen.

Unterstützung für die Quartalsmeldungen

Um die technische und inhaltliche Umsetzung in den Kliniken zu unterstützen, hat das InEK begleitendes Material veröffentlicht. Neben der eigentlichen Vereinbarung stehen ab sofort eine umfassende FAQ-Liste sowie spezifische Ausfüllhinweise für das InEK-Datenportal zur Verfügung. Diese Dokumente sind entscheidend für die korrekte Erstellung der Quartalsmeldungen, mit denen die Kliniken die Einhaltung der Untergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen nachweisen.

Die frühzeitige Konsentierung der PpUG-Nachweis-Vereinbarung für 2026 schafft die notwendige Planungssicherheit, stellt das Klinikmanagement jedoch vor anhaltende operative Herausforderungen. Die PpUG-Meldungen sind längst kein rein statistisches Nebenprodukt mehr. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Sanktionen und Erlösabschläge. Die neuen Ausfüllhinweise sollten daher umgehend in die internen Reporting-Workflows integriert werden.

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