Pflegekammer Nordrhein-Westfalen warnt vor Missbrauch des Pflegebudgets

Pflegekammer pocht auf Berufsordnung – Kritik an Zweckentfremdung von Pflegepersonal

Nach der jüngsten Kritik des AOK-Bundesverband warnt nun auch die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen vor einem Missbrauch des Pflegebudgets in Krankenhäusern. Nach Einschätzung der Kammer werden Pflegefachpersonen in einzelnen Einrichtungen zunehmend für pflegefremde Tätigkeiten eingesetzt.

Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, erklärt: „Wir sehen, dass viele Krankenhäuser Pflegefachpersonen einsetzen, um Schränke auszuräumen oder den Pfortendienst zu übernehmen. So werden auf dem Rücken der Pflege an anderer Stelle Kosten eingespart. Das verstößt nicht nur gegen die Berufsordnung, sondern gefährdet die Qualität der Pflege und die Sicherheit der Patient*innen.“

Die Kammer fordert daher eine Reform und Weiterentwicklung des Pflegebudgets auf Grundlage der geltenden Berufsordnung für Pflegefachpersonen. Gleichzeitig appelliert sie an die Krankenkassen, das Instrument nicht pauschal infrage zu stellen. „Lassen Sie uns das Pflegebudget gemeinsam weiterentwickeln, statt es zu verteufeln. Durch die von der Pflegekammer etablierten Regelungen sind wir die zentrale Instanz, wenn es darum geht zu definieren, was professionelle Pflege ist – und was nicht“, so Postel.

Deutlicher Kostenanstieg bei sinkenden Fallzahlen

Die Kritik der Kostenträger bezieht sich insbesondere auf den starken Anstieg der Personalkosten in der Pflege. Eine aktuelle Analyse des Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass die Pflegepersonalkosten von 19,4 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 26,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen sind. Das entspricht einem Zuwachs von mehr als 30 Prozent. Parallel dazu sind die stationären Fallzahlen rückläufig.

Nach Ansicht der Pflegekammer greift eine rein fiskalische Betrachtung jedoch zu kurz. In Häusern, die das Budget sachgerecht eingesetzt haben, sei es gelungen, Personal aufzubauen, den Qualifikationsmix zu stärken und die Versorgungsqualität zu verbessern. In anderen Einrichtungen hingegen würden Pflegefachpersonen vermehrt mit Aufgaben betraut, die nicht ihrem Berufsbild entsprechen.

„Mehr Pflegefachpersonen für weniger Patient*innen mag zunächst wie eine Verbesserung wirken. Doch wenn hochqualifiziertes Personal fachfremd eingesetzt wird, führt das zu Überlastung und Qualitätsverlust“, betont Postel.

Zweckbindung und klare Definition gefordert

Das seit 2020 bestehende Pflegebudget finanziert die Personalkosten von Pflegefachpersonen in Krankenhäusern unabhängig von Fallpauschalen. Es basiert auf Zahl und Qualifikation des eingesetzten Personals und soll eine verlässliche Finanzierung der Pflege sicherstellen.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen fordert eine transparente und strikt zweckgebundene Verwendung der Mittel. Pflegefachpersonen dürften nicht in Aufgaben gedrängt werden, die nicht ihrer Qualifikation und Verantwortung entsprechen.

Zugleich kündigt die Kammer an, bei Hinweisen auf Verstöße gegen die Berufsordnung aktiv zu werden. Im Zweifel könne dies auch berufsrechtliche Schritte gegen Träger nach sich ziehen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass Pflegefachpersonen dort eingesetzt werden, wo ihre Expertise benötigt wird – in der direkten und qualifizierten Versorgung von Patientinnen und Patienten.

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