Pflege im Fokus: DKG begrüßt neue Gesetzesinitiativen, fordert aber Nachbesserungen

Neumeyer: „Die neue Ausbildung stärkt die Attraktivität des Berufsfeldes“

Mit der ersten Lesung des Pflegefachassistenzgesetzes (PflFAssG) und des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat die Bundesregierung zentrale Vorhaben zur Stärkung der Pflege auf den Weg gebracht. Angesichts des massiven Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung bewertet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Gesetzesinitiativen als dringend notwendig, sieht aber auch deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Das PflFAssG etabliert erstmals ein einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz, schafft einen bundesweit harmonisierten Ausbildungsrahmen und sichert zugleich die Durchlässigkeit zur dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachperson. „Die neue Ausbildung stärkt die Attraktivität des Berufsfeldes und ist ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung im Krankenhaus“, erklärte Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG. Die geplante Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für Pflegefachassistenzkräfte sei ein „sinnvoller Schritt“, um vorhandene Ressourcen gezielter zu nutzen.

Auch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege stößt bei der DKG auf Zustimmung. Insbesondere die vorgesehene eigenverantwortliche Heilkundeausübung im vertragsärztlichen Bereich und in Krankenhäusern bewertet Neumeyer als deutlichen Gewinn: „Dies wertet die pflegerische Berufsausübung deutlich auf und schafft mehr Klarheit über den eigenständigen Verantwortungsbereich der Pflegefachpersonen.“

Kritik äußert die DKG jedoch am fehlenden Bürokratieabbau in den Krankenhäusern. Pflegekräfte seien dort täglich bis zu drei Stunden mit administrativen Aufgaben belastet. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bürokratieentlastung im Krankenhausbereich ausgeklammert bleibt. Angesichts des massiven Fachkräftemangels muss diese Chance dringend ergriffen werden“, so Neumeyer.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die geplante Erweiterung von Befugnissen nach § 112a SGB V. Zwar sollen künftig auch Pflegefachpersonen ärztliche Leistungen übernehmen können, die im vertragsärztlichen Bereich vereinbart werden. Die DKG fordert jedoch, dass Krankenhäuser hier als Vertragspartei eingebunden werden. „Wenn Pflegefachpersonen künftig auch im Krankenhaus zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, dann müssen die Krankenhäuser als deren wichtigste Einsatzorte auch maßgeblich in die Entwicklung des Leistungskatalogs eingebunden sein“, betont Neumeyer.

Insgesamt bewertet die DKG die Initiativen als wichtigen Schritt für die Stärkung und Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe. Damit diese Wirkung entfalten, müsse der Gesetzgeber jedoch nachbessern – insbesondere beim Bürokratieabbau in Kliniken und bei der verbindlichen Einbindung der Krankenhäuser in die Leistungskataloge.