Pflege erhält erweiterte Befugnisse: Bundestag verabschiedet Reformgesetz

Deutscher Pflegerat spricht von „entscheidendem Fortschritt“ für Profession und Versorgung

Der Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Der Deutsche Pflegerat (DPR) bezeichnet die Reform als „großen und unglaublich wichtigen Schritt“ für die Profession Pflege und die Gesundheitsversorgung.

„Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert“, erklärte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Pflegefachpersonen könnten damit künftig bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder pflegerischer Diagnose erbringen. Pflegerisches Handeln sei somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung.

Das Gesetz ermöglicht es Pflegefachpersonen, in klar definierten Bereichen heilkundliche Tätigkeiten selbstständig zu übernehmen – etwa bei chronischen Wunden, Diabetes oder Demenz sowie in der Gesundheitsförderung und Prävention. Ein sogenannter Muster-Scope of Practice soll künftig die konkreten Aufgaben beschreiben und als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen.

Vogler betonte, die neuen Handlungsspielräume müssten mit „klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und gesicherter Finanzierung“ umgesetzt werden. Handlungsspielräume wirkten nur dann, „wenn sie rechtssicher, abrechenbar und mit klaren Qualitätsstandards unterlegt sind.“ Sie forderte: „Geben Sie uns Pflichten, aber auch die Mittel, Mandate und Transparenz. Dann zeigen wir, was Pflege kann.“

Der DPR appellierte an die Bundesregierung, die im § 73d SGB V vorgesehenen Verträge rasch abzuschließen und bundesweit einheitliche Weiterbildungs- und Abrechnungsstrukturen zu schaffen. Zudem sei eine verlässliche digitale Infrastruktur nötig, um pflegerische Leistungen sektorenübergreifend abzubilden und die Zusammenarbeit im Team zu stärken.

Abschließend mahnte Vogler: „Die Richtung stimmt, doch ob dieser Schritt trägt, entscheidet sich an der Umsetzung. Pflege ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – jetzt müssen alle Beteiligten in den weiteren Vereinbarungen liefern.“