Landespflegekammer Rheinland-Pfalz stellt Berufsordnung vor

Ziel ist es, mit einer Berufsordnung ein gemeinsames berufliches Selbstverständnis der Pflegefachpersonen in zu definieren. Sie regelt Rechte und Pflichten der Kammerangehörigen, bringt Sicherheit ins pflegerische Handeln, stärkt das berufliche Ansehen und schafft unter anderem rechtliche Klarheit und Verbindlichkeit. In wird die Berufsordnung der Pflegefachpersonen „The Code“ genannt, in Frankreich arbeiten die beruflich Pflegenden nach dem „Le code de déontologie des infirmiers“ und in den Niederlanden existiert der „professionele standaard“ des Berufsverbandes V&VN (Verpleegkundigen & Verzorgenden, dt.: Krankenschwestern und -pfleger und Pflegehelfer/innen). Die Rheinland-Pfalz ist damit die erste Kammer für Pflegeberufe, die eine Berufsordnung erarbeitet hat. […]

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