Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt

Bundesamt für Soziale Sicherung rügt einseitige Darstellungen – SHV sieht sich vollumfänglich bestätigt

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat mit seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 einen Erfolg erzielt: Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat wesentliche Einwände des SHV übernommen und zentrale Aussagen des Reports beanstandet. Zwar wurde kein formaler Rechtsverstoß festgestellt, doch bemängelt das BAS insbesondere methodische Schwächen und inhaltlich verzerrende Aussagen, insbesondere zur Gehaltsentwicklung im Heilmittelbereich.

Die Barmer veröffentlicht seit ihrer Fusion mit der GEK (2010) jährlich einen Heilmittelreport, der ursprünglich zur Versorgungstransparenz beitragen sollte. In den vergangenen Jahren hatte sich der Fokus des Reports laut SHV jedoch zunehmend auf Kostendiskussionen verschoben – verbunden mit einseitigen und irreführenden Schlussfolgerungen, die die ambulante Heilmittelversorgung in ein negatives Licht rückten.

Die Gehaltsentwicklung angestellter Therapeut:innen sei im aktuellen Report falsch dargestellt worden – vor allem, weil wesentliche Datenquellen wie die der BGW nicht berücksichtigt wurden. Das BAS bestätigte nun, dass das Fehlen dieser Zahlen einen Mangel an Informationsrichtigkeit darstellt.

Als Konsequenz hat die Barmer den Heilmittelreport 2024 überarbeitet und eine aktualisierte Fassung veröffentlicht. Darüber hinaus kündigte die Kasse an, im laufenden Jahr keine Fortsetzung der Gehaltsanalyse vorzunehmen und künftig bei der Veröffentlichung von Berichten eine Vorab-Abstimmung mit dem BAS durchzuführen.