
Kammermagazin 2. Ausgabe der Pflegekammer Niedersachsen
Das neue Kammermagazin ist da. Laut Kammergesetz über die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) sind wir dazu verpflichtet, unsere Mitglieder zu informieren und Beschlüsse, die die Kammerversammlung trifft, bekannt zu machen. Diese Pflicht besteht so lange, wie es auch das PflegeKG gibt – noch ist das Gesetz zur Auflösung nicht verabschiedet, sondern befindet sich in der Verbandsanhörung. […]
Quelle: Pflegekammer Niedersachsen
So ein Schwachsinn.In meinen Augen reine Geldverschwendung. Ein Berich in der Zeitung und im Tv hätten es auch getan.