Bessere Finanzierung der Pflege und Abkoppelung von Fallpauschalen müssen umgesetzt werden

Wenn die Pflegepersonalkosten zukünftig nicht unabhängig von finanziert werden, läuft dies den Zielen des PpSG zuwider

Die Bündnisorganisationen begrüßen sehr, dass das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vorgibt, das Pflegebudget auf der Grundlage der tatsächlichen krankenhausindividuellen Personalbesetzung und – festzulegen. Die neue Finanzierungslogik birgt große Chancen für eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der Situation. Allein: Die Wirkung dieser Vorgaben hängt von der Umsetzung ab. Aktuell finden Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern auf Bundesebene hierzu statt. Die Bündnisorganisationen nehmen dies zum Anlass, nachdrücklich auf die Intention des Gesetzgebers hinzuweisen, die „Pflegepersonalkosten in der Patientenversorgung besser und unabhängig von Fallpauschalen zu vergüten“ und eine neue Pflegepersonalkostenvergütung zu entwickeln (§ 17 b Abs. 4 KHG). Es mehren sich die Hinweise, dass diese Intention nicht erfüllt wird […]

: Deutscher Pflegerat (PDF, 302KB)

 

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