S1-Leitlinie: Neurologische Manifestationen bei COVID-19

Die vorliegende S1-Leitlinie gibt klare Handlungsempfehlungen für die Versorgung von Patienten mit SARS-Cov-2-Infektion und neurologischen Manifestationen. Grundsätzlich wird dazu geraten, Patienten mit neurologischen Symptomen, die über den Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns hinausgehen, in eine neurologische Klinik, vorzugsweise mit neurologischer Intensivstation, zu überweisen, denn alle neurologischen Manifestationen erfordern eine rasche stationäre und Therapie. „COVID-19-Patienten mit neurologischen Beschwerden sind Notfallpatienten; werden sie nicht rechtzeitig versorgt, drohen schlechte Behandlungsergebnisse und Spätfolgen“, mahnt das Expertengremium. Oft sind bei diesen Patienten nach der Akuterkrankung rehabilitative und sozialmedizinische Maßnahmen und im späteren Verlauf auch ambulante neurologische Verlaufskontrollen erforderlich.

Darüber hinaus gibt die Leitlinie Handlungsempfehlungen zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit neurologischer Erkrankung während der SARS-CoV-2- und für den Schutz des versorgenden Personals. […]

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