PLUTA sichert Fortführung der Medizinischen Versorgungszentren Friedrichshafen und Tettnang
Oberschwabenklinik wird neuer Gesellschafter ab 1. Januar 2026 – Insolvenzplanlösung gewährleistet ambulante Versorgung
Stuttgart – Nach einer erfolgreichen Teillösung im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe hat der Insolvenzverwalter Steffen Beck von PLUTA Rechtsanwalts GmbH nun eine Gesamtlösung für die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Friedrichshafen und Tettnang erarbeitet. Im Rahmen einer Insolvenzplanlösung soll die Oberschwabenklinik gGmbH ab dem 1. Januar 2026 als neuer Gesellschafter die Geschäftsführung übernehmen und die MVZ fortführen. Damit ist die kontinuierliche ambulante Versorgung in der Region gesichert.
Seit Mai 2025 befinden sich die beiden MVZ in vorläufiger Insolvenzverwaltung, die am 1. August 2025 planmäßig eröffnet wurde. Der medizinische Betrieb wurde durchgehend aufrechterhalten, Termine und Behandlungen der Patienten fanden wie gewohnt statt. Parallel führte das PLUTA-Team einen strukturierten Investorenprozess durch, um eine langfristige Lösung sicherzustellen.
„Unser Ziel war es, eine dauerhafte Lösung für die Versorgungszentren zu erzielen. Mit der Oberschwabenklinik als neuen Träger der Gesellschaften erreichen wir eine optimale Lösung“, so Steffen Beck, PLUTA-Partner und Insolvenzverwalter. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Zustimmung der Gläubiger im Rahmen der Insolvenzpläne.
Franz Huber, Geschäftsführer der Oberschwabenklinik gGmbH, betont: „Wir übernehmen in einer schwierigen Zeit Mitverantwortung für die ambulante Versorgung in der Region. Unser Ziel ist, die MVZ-Standorte in Friedrichshafen und Tettnang zu sichern und gemeinsam stabil aufzustellen.“
Die Umsetzung der Lösung erfolgt in den bisherigen Räumlichkeiten der MVZ unter Beibehaltung der Kassensitze. Das PLUTA-Team wird in den kommenden Wochen die Insolvenzpläne ausarbeiten und bei Gericht einreichen. Danach stimmen die Gläubiger über die Pläne ab; bei Zustimmung sind beide MVZ vollständig saniert und eigenständig fortführbar.




