Kreisklinik Groß-Gerau: Klage gegen Bund vor Gericht
Landgericht Darmstadt verhandelt am 28. Oktober über Schadensersatz wegen unzureichender Krankenhausfinanzierung – bundesweite Bedeutung des Verfahrens
Die Schadensersatzklage der Kreisklinik Groß-Gerau gegen die Bundesrepublik Deutschland erreicht die mündliche Verhandlung. Am 28. Oktober 2026 befasst sich das Landgericht Darmstadt erstmals mündlich mit dem Vorwurf einer strukturell unzureichenden Krankenhausfinanzierung. Die Klinik fordert rund 1,7 Millionen Euro Schadensersatz für das Jahr 2023 und sieht in den geltenden Vergütungsregelungen einen Verstoß gegen gesetzliche und europarechtliche Verpflichtungen.
Die im März 2024 eingereichte Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Klinik wird durch Geschäftsführerin Prof. Dr. Erika Raab vertreten. Nach ihrer Argumentation können Krankenhäuser insbesondere tarifbedingte Personalmehrkosten sowie steigende Sach- und Energiekosten nicht ausreichend über die geltenden Vergütungsmechanismen refinanzieren.
Das Krankenhaus beruft sich dabei unter anderem auf europarechtliche Grundsätze zur Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Ob die geltend gemachten Finanzierungsmängel tatsächlich einen staatlichen Schadensersatzanspruch begründen, ist gerichtlich noch nicht entschieden. (1)
Pressekonferenz und öffentliche Aktion zum Verhandlungsauftakt
Das Bündnis Klinikrettung begleitet den Gerichtstermin mit einer Online-Pressekonferenz am Dienstag, 27. Oktober 2026, von 10:00 bis 10:45 Uhr. Neben Erika Raab nimmt der Arzt und Autor Dr. Thomas Strohschneider teil. Vorgestellt werden sollen die rechtlichen Hintergründe der Klage, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Fallpauschalensystems und mögliche Konsequenzen für die Krankenhausversorgung.
Am Mittwoch, 28. Oktober, plant das Bündnis ab 12:00 Uhr eine öffentliche Aktion vor dem Landgericht Darmstadt. Dabei sollen Unterschriften einer Petition für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung und die Abschaffung der DRG-Fallpauschalen an Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums übergeben werden. (2)
Verfahren könnte über den Einzelfall hinaus Bedeutung gewinnen
Der Rechtsstreit wird überregional beachtet, weil er grundlegende Fragen zur Finanzierung der stationären Daseinsvorsorge aufwirft. Bereits 2024 hatten weitere Krankenhäuser ähnliche Ansprüche geltend gemacht oder Unterstützung für das Vorgehen signalisiert.
Die Forderung nach einer vollständigen Abschaffung des DRG-Systems ist dabei eine politische Position des Bündnisses Klinikrettung. Unmittelbarer Gegenstand der Klage ist hingegen der geltend gemachte Schadensersatzanspruch aufgrund einer nach Auffassung des Krankenhauses rechtswidrig unzureichenden Finanzierung.
Ob das Landgericht den rechtlichen Argumenten der Klinik folgt, bleibt offen. Ein Urteil wird nicht notwendigerweise bereits am ersten Verhandlungstag verkündet.







