Zukunft des Krankenhausstandorts Zerbst: Landkreis und Helios erzielen Einigung auf Eckpunkte

Kommunale Übernahme ab März 2026 geplant – Zentrale Notaufnahme bleibt erhalten

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Helios Kliniken GmbH haben sich nach intensiven Verhandlungen auf erste Eckpunkte zur Zukunft des Krankenhausstandorts Zerbst verständigt. Ziel ist eine langfristig tragfähige und moderne Gesundheitsversorgung in kommunaler Trägerschaft. Die Zentrale Notaufnahme soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben.

Geplant ist, dass der Landkreis den Betrieb zum 1. März 2026 übernimmt. Bis zur Übertragung führt Helios den Klinikbetrieb in reduzierter Form weiter. Der gesamte Prozess wurde durch die Beratungs- und Managementgesellschaft HC&S fachlich begleitet.

Landrat Andy Grabner (CDU) betont die Bedeutung des Standorts für die Region. „Für unseren Landkreis ist klar: Zerbst braucht ein eigenes Krankenhaus. […] Jetzt geht es darum, gemeinsam den Einstieg in eine moderne und verlässliche Versorgungsstruktur umzusetzen.“ Auch Zerbsts Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) sieht die Einigung positiv: „Für die Menschen in Zerbst ist es wichtig, dass der Standort erhalten bleibt. Das begrüße ich ausdrücklich.“

Der Standort soll künftig als Level-1n-Krankenhaus geführt werden. Dieses Modell der aktuellen Krankenhausreform beschreibt eine moderne Grundversorgungsstruktur mit wohnortnaher Basisversorgung. Vorgesehen sind zentrale Fachbereiche wie Innere Medizin und Chirurgie sowie die Notfallversorgung vor Ort. Der Standort ist aktuell mit 157 Betten im Landeskrankenhausplan ausgewiesen. Künftig wird die Bettenzahl am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet – basierend auf Inanspruchnahme und Auslastung der vergangenen zwei Jahre. Der Landkreis plant, mindestens 60 Betten dauerhaft zu betreiben. Zudem ist die Einrichtung einer Geriatrie angedacht, um den demografischen Entwicklungen im Landkreis Rechnung zu tragen.

Helios unterstützt die Pläne des Landkreises und wird den stationären Betrieb entgegen früheren Überlegungen bis Ende Februar in reduzierter Form weiterführen – inklusive Notfallversorgung. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.

Am 4. Dezember befasst sich zunächst der Kreis- und Finanzausschuss mit dem Thema. Die nächste Kreistagssitzung folgt am 11. Dezember. Sollte weiterer Entscheidungsbedarf entstehen, kann kurzfristig eine Sondersitzung einberufen werden.