AOK NordWest kritisiert schnelle Leistungsgruppenvergabe

Kassenchef Tom Ackermann fordert stärkere Beteiligung der Krankenkassen und warnt vor pauschalen Lösungen für die Krankenhausplanung

Die AOK NordWest übt Kritik an der beschleunigten Zuweisung von Krankenhaus-Leistungsgruppen in Schleswig-Holstein. Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann sieht insbesondere die eingeschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Krankenkassen kritisch. Im Interview mit dem AOK-Magazin Gesundheit und Gesellschaft (G+G) vom 26. Oktober 2026 betont er zudem, dass sich die Versorgungsstrukturen in Schleswig-Holstein deutlich von denen in Nordrhein-Westfalen unterscheiden.

Während Nordrhein-Westfalen bereits eine Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen umgesetzt hat, befindet sich Schleswig-Holstein noch in der Zuweisungsphase. Wie in zahlreichen anderen Bundesländern sollen die Entscheidungen dort bis Ende 2026 erfolgen.

Ackermann kritisiert dabei die sogenannte Schnellstarter-Logik. Für Zuweisungen bis Jahresende genügt unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Beteiligung der Krankenkassen im Benehmen. Bei späteren Entscheidungen ist in den hierfür vorgesehenen Fällen deren Einvernehmen erforderlich. Die AOK NordWest habe ihre Einwände bereits in einer Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsministerium in Kiel vorgebracht.

Unterschiedliche Ausgangslagen in NRW und Schleswig-Holstein

Nach Einschätzung Ackermanns können die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen nicht ohne Weiteres auf Schleswig-Holstein übertragen werden.

Während in Nordrhein-Westfalen die Reduzierung stationärer Überkapazitäten eine wesentliche Rolle spiele, stehe Schleswig-Holstein vor anderen Herausforderungen. Insbesondere an der Westküste, in Ostholstein und auf Fehmarn müsse geklärt werden, wie eine langfristig tragfähige Grund- und Regelversorgung sichergestellt werden könne.

Die Krankenhausplanung müsse deshalb stärker die regionalen Versorgungsbedingungen berücksichtigen.

Mehr ambulante Versorgung aus Krankenhausstrukturen

Über die Krankenhausplanung hinaus erwartet Ackermann einen langfristigen Wandel der sektoralen Versorgungsstrukturen.

Durch die zunehmende Ambulantisierung und veränderte Vergütungsregelungen könnten fachärztliche Leistungen künftig verstärkt auch aus stationären Versorgungseinrichtungen heraus erbracht werden.

Darin sieht er einen schrittweisen Entwicklungsprozess, der durch den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel vorangetrieben werde. Zugleich spricht sich der AOK-Vorstandsvorsitzende für eine bessere Patientensteuerung durch die Primärversorgung und digitale Instrumente aus.

Krankenkassen sollen Versorgung stärker mitgestalten

Ackermann fordert außerdem mehr Handlungsspielräume für Krankenkassen bei der Gestaltung regionaler Versorgungsangebote. Selektivverträge nach § 140a SGB V hätten bislang nur eine begrenzte Bedeutung.

Aus Sicht des AOK-Vorstandsvorsitzenden sollte sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stärker auf die Qualität und Organisation der Versorgung richten und weniger auf Beitragssätze konzentrieren.

Bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet Ackermann für 2027 im Durchschnitt stabile Beitragssätze. Dies ist seine Prognose und keine bereits feststehende Entwicklung.

Seine Aussagen verdeutlichen zugleich einen zentralen Konflikt der aktuellen Krankenhausreform: die Abstimmung zwischen einer beschleunigten Leistungsgruppenplanung, den Beteiligungsrechten der Kostenträger und der langfristigen Sicherstellung regionaler Krankenhausversorgung.