OLG Hamm bestätigt Schließung des Krankenhauses Rahden – Keine Betreiberpflicht aus altem Grundstücksvertrag
Gerichte geben Kreis Minden-Lübbecke und Mühlenkreiskliniken recht – Vision moderner Gesundheitsversorgung im Lübbecker Land bekräftigt
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 15. Mai 2025 (Az. I-22 W 8/25; Vorinstanz: LG Bielefeld, Az. 8 O 338/24) die Beschwerde der Stadt Rahden gegen die Schließung des Krankenhauses Rahden endgültig zurückgewiesen. Damit ist das von der Stadt angestrengte einstweilige Verfügungsverfahren gegen den Kreis Minden-Lübbecke und die Mühlenkreiskliniken (MKK) gescheitert.
Die Stadt Rahden hatte argumentiert, dass sich aus einem Vertrag von 1955 – in dem das Krankenhausgrundstück dem damaligen Landkreis Lübbecke zum Zweck des Krankenhausbetriebs überlassen wurde – eine dauerhafte Betreiberpflicht ableiten lasse. Diese Rechtsauffassung wiesen sowohl das Landgericht Bielefeld als auch das OLG Hamm zurück. Das Gericht stellte klar, dass aus dem Jahrzehnte alten Vertrag keine fortbestehende Verpflichtung zur Führung eines Krankenhauses abzuleiten sei.




