Boppard sichert Krankenhaus Heilig Geist bis 2027 mit bis zu 2 Millionen Euro

Stadtrat beschließt Defizitübernahme – Zukunft als Level-1i-Regioklinik geplant

Der Stadtrat von Boppard hat einstimmig beschlossen, den Standort des Krankenhauses Heilig Geist in den Jahren 2026 und 2027 mit bis zu zwei Millionen Euro zu stützen. Die Mittel sollen mögliche Verluste ausgleichen und sind an die Bedingung geknüpft, dass der Krankenhausbetrieb in Boppard fortgeführt wird.

Das Krankenhaus gehört zur Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM). Der Entscheidung waren intensive Gespräche zwischen Stadt und Klinikträger vorausgegangen. Bürgermeister Jörg Haseneier betonte zu Beginn der Beratung, dass der Erhalt des Standorts für alle Beteiligten einen erheblichen Kraftakt darstelle. Die vorgesehene Defizitübernahme werde dazu führen, dass der bislang ausgeglichene Ergebnishaushalt der Stadt ins Minus rutsche. In der Folge könnten auch andere freiwillige Leistungen auf den Prüfstand geraten.

Umwandlung in Level-1i-Regioklinik vorgesehen

Die GKM-Geschäftsführerinnen und -Geschäftsführer Alexandra Kiauk und Christian Straub erläuterten im Rat die betriebswirtschaftliche Situation sowie die Eckpunkte eines Zukunftskonzepts. Dieses sieht vor, den Standort in eine Level-1i-Regioklinik umzuwandeln.

Die bisherige Notaufnahme soll in eine Anlaufstelle für Alltagsnotfälle überführt werden, die Intensivmedizin in eine Überwachungseinheit. Nicht weiter vorgehalten werden sollen die Chirurgie, die allgemeine Unfallchirurgie sowie die Abteilungen Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG).

Abhängigkeit vom Krankenhausanpassungsgesetz

Nach Angaben der Geschäftsführung wird das Krankenhausanpassungsgesetz voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht. Von dessen konkreter Ausgestaltung hängen wesentliche strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Standorts ab. Projektgruppen aus der Mitarbeiterschaft arbeiten bereits an der Umsetzung des Zukunftskonzepts; das Projekt liege im Zeitplan.

In einem nächsten Schritt wird sich der Stadtrat mit dem Erlass eines Betrauungsaktes sowie einer möglichen Vereinbarung zum Verlustausgleich befassen. Die Sitzung ist für den 2. März 2026 terminiert. Darüber hinaus bedarf es der Zustimmung der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz. Zudem muss die Gesellschafterversammlung die bereits beschlossene Schließung des Standorts formell zurücknehmen.

Beschluss unter Vorbehalt der Kommunalaufsicht

Der einstimmig gefasste Beschluss sieht vor:

  • Übernahme von Verlusten bis zu einer Gesamtsumme von zwei Millionen Euro für 2026 und 2027
  • Aufnahme von Verhandlungen über die zukünftige Organisationsform ab dem 1. April 2026 (ohne Vorfestlegung auf eine Beteiligung der Stadt)
  • Anpassung und Umsetzung des Zukunftskonzepts
  • Einstellung der Zahlungen bei Beschluss einer Schließung vor dem 31. Dezember 2027
  • Befassung mit dem Betrauungsakt in einer weiteren Ratssitzung

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht keine haushalts- oder kommunalrechtlichen Bedenken erhebt.

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