Referentenentwurf: Gesundheits-IT IOP-Verordnung (GIV)

über die Umsetzung von offenen und standardisierten Schnittstellen in informationstechnischen Systemen im

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz () wurden wichtige Impulse gesetzt, um die Digitalisierung weiter in der Versorgung zu etablieren. Die Kernelemente „elektronische “ und „elektronische Verordnung“ stellen dabei Grundpfeiler dar. Eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Anwendungen „elektronische Verordnung“ und „elektronische Patientenakte“ allen Leistungserbringern und Versicherten zur Verfügung stehen, ist, dass die informationstechnischen Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung sowie in Krankenhäusern offene und standardisierte Schnittstellen für diese Anwendungen integrieren.Die Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen der Anwendungen „elektronische Patientenakte“ und „elektronische Verordnung“ ist die notwendige Voraussetzung für den sicheren und medienbruchfreien Betrieb der Anwendungen.

Download: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 230KB)

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