Neue Regelungen für Cloud-Computing im Gesundheitswesen ab Juli 2024

Überarbeitung des § 393 SGB V zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit

Zum 1. Juli 2024 trat eine bedeutende Änderung im Bereich des Cloud-Computings im Gesundheitswesen in Kraft. Der § 393 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) wurde im Rahmen des Artikel 2 Nummer 6 des Digitalgesetzes (DigiG) umfassend überarbeitet. Diese Anpassung zielt darauf ab, die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten durch Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen sowie ihre Auftragsdatenverarbeiter zu regeln…