Digital-Gesetz bringt weitreichende Regelungen für Cloud-Dienste in der Gesundheitsbranche
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Digital-Gesetz bringt weitreichende Regelungen für Cloud-Dienste in der Gesundheitsbranche
Höchste Standards bei Datenschutz und Informationssicherheit erfüllt
Überarbeitung des § 393 SGB V zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit
Einhaltung der BSI-Kriterien für Cloud Computing bestätigt
Ab dem 1. Juli müssen Clouddienste im Gesundheitswesen die strengen Kriterien des BSI-C5-Testats erfüllen, wie es das Digital-Gesetz (DigiG) vorschreibt.
Ein Beitrag zu den Änderungen im Bayerischen Krankenhausgesetz von Thomas Haberl, Director Key Account DRACOON GmbH
In seinem Positionspapier betont der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) das Potenzial von Cloud-Computing für eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung.
Digitalisierung stellt Krankenhäuser in puncto IT-Sicherheit vor Herausforderungen
Um eine Vernetzung im Krankenhaus herzustellen, müssen Daten gesammelt, verarbeitet und vorrätig gehalten werden. Zugleich müssen höchste Sicherheitsanforderungen für sensible Patientendaten erfüllt werden.