Mecklenburg-Vorpommern erleichtert Nutzung von Patientendaten für die Forschung
Neuer Gesetzesbeschluss fördert Datenaustausch und KI-Training in Kliniken
Der Landtag in Schwerin hat ein neues Gesetz verabschiedet, das den Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt, Patientendaten leichter für Forschungszwecke zu nutzen. Das Gesetz betrifft persönliche Patientendaten, Daten aus bildgebenden Verfahren, Biomaterialien sowie genetische Daten. Diese Daten dürfen nun zwischen den Krankenhäusern ausgetauscht werden, und es ist ebenfalls gestattet, sie zum Training künstlicher Intelligenz zu verwenden. Ziel des Gesetzes ist es, die medizinische Forschung zu fördern und innovative Ansätze im Gesundheitswesen zu unterstützen.







