Informationssicherheit in Krankenhäusern: Aktuelle Version des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)

Deutsche Krankenhausgesellschaft aktualisiert B3S für Krankenhäuser

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Version 1.3.1 ihres Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für Krankenhäuser veröffentlicht, um die Sicherheit informationstechnischer Systeme dauerhaft zu gewährleisten und damit auch die Patientensicherheit zu stärken.

Der B3S wird in Abstimmung mit dem Branchenarbeitskreis „Medizinische Versorgung“ des UP KRITIS entwickelt und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft. Ziel ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 8a BSI-Gesetz, die für Krankenhäuser, die als kritische Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft sind, verbindlich sind.

Die Umsetzung des B3S unterstützt Krankenhäuser dabei, die gesetzlichen Anforderungen für IT-Sicherheit nach § 8a BSIG zu erfüllen, Prüfungen effizient zu planen und die Patientendaten zuverlässig zu schützen.

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