DKG begrüßt Verabschiedung des Kritis-Dachgesetzes

Stärkung der Resilienz kritischer Krankenhausinfrastruktur wird gesetzlich geregelt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, bekannt als Kritis-Dachgesetz, ausdrücklich begrüßt. In einer Pressemitteilung vom 30. Januar 2026 betont die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer die Bedeutung des Gesetzes für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern in Krisensituationen.

Nach Angaben der DKG verpflichtet das Kritis-Dachgesetz Betreiber kritischer Infrastruktur, darunter Krankenhäuser, dazu, Risiken für die physische Resilienz ihrer Einrichtungen systematisch zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Zudem wird ein Meldewesen eingeführt, um frühzeitig auf Bedrohungen reagieren zu können.

Prof. Dr. Neumeyer unterstreicht, dass nun zügig die angekündigten Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der Anforderungen umgesetzt werden müssen. Ebenso wird die rasche Einführung des geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) erwartet, um die notwendigen Voraussetzungen für Resilienzmaßnahmen im Gesundheitswesen zu schaffen. Die DKG arbeitet bereits an einem branchenspezifischen Resilienzstandard, betont jedoch, dass hierzu rechtliche Klarheit und Finanzierungsgrundlagen notwendig seien.

„Die Gesellschaft kann darauf vertrauen, dass die Gesundheitsversorgung auch in Krisensituationen aufrechterhalten wird“, heißt es in der Mitteilung. Besonders bauliche Resilienzmaßnahmen erfordern Zeit, die angesichts geopolitischer Entwicklungen zunehmend knapp werde.

Das Kritis-Dachgesetz gilt als wichtiger Schritt zur Stärkung der Sicherheit und Betriebskontinuität deutscher Krankenhäuser und soll langfristig die Versorgungssicherheit für Patienten auch unter außergewöhnlichen Umständen gewährleisten.