Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG

3. Fortschreibung vom 10.07.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021

Mit dieser Rahmenvereinbarung regeln die DKG und der PKV-Verband die Einzelheiten der Übermittlung der Daten entsprechend § 301 SGB V auf elektronischem Wege und zur Direktabrechnung zwischen Krankenhäusern und den Unternehmen der privaten Krankenversicherung. Die Rahmenvereinbarung regelt das Nähere über Form und Inhalt der zu übermittelnden Datensätze und das Verfahren der Datenübertragung. […]

Download: BWKG (PDF, 1.12MB)

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