Nachtrag vom 21.12.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung

Zur Vereinbarung der Umsetzung von Entgeltarten aus den Regelungen zum Abrechnungsverfahren nach §301 gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 der vom 20.12.2021 und der zur 3. Vereinbarung nach § 22 Absatz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) über die Pauschalbeträge für die der Einrichtungen nach § 22 Absatz 1 KHG (3. -KHG--Vereinbarung) vom 20.12.2021

Download: DKG (PDF, 64KB)

Das könnte Dich auch interessieren …