Entwurf: Schlüsselfortschreibung der § 301-Vereinbarung PEPPV vom 28.11.2024

Neue Regelungen zur PEPPV-Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 bzw. 2025 sowie Hinweise zu den Entgeltschlüsseln

Entwurf der Schlüsselfortschreibung zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V kann eingesehen werden. Diese Vereinbarung, die im Rahmen der Psychiatrie-Personalverordnung (PEPPV) getroffen wurde, soll mit Wirkung zum 1. Januar 2024 bzw. 1. Januar 2025 in Kraft treten und betrifft die Entgeltregelungen für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen…