SpiFa warnt vor „Kahlschlag“: Spargesetz droht ambulante Akutversorgung zu zerschlagen
Fachärzteverband sieht massive Leistungskürzungen durch Wegfall der TSVG-Finanzierung und Budgetdeckelung
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) erhebt schwere Vorwürfe gegen das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Anlässlich des neuen Gesetzentwurfs zur Beitragssatzstabilität warnt der Verband vor massiven Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte. Durch die geplante Streichung der Finanzierung für Akuttermine und offene Sprechstunden sowie eine vollständige Deckelung fachärztlicher Leistungen sieht der SpiFa die ambulante Versorgung vor einem beispiellosen Rückbau.
Die fachärztliche Versorgung in Deutschland steht vor einer Zäsur. Wie der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) in einer aktuellen Stellungnahme berichtet, enthält der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes Einschnitte, die einer „Leistungskürzung durch die Hintertür“ gleichkommen. Kern der Kritik ist die geplante Abschaffung der extrabudgetären Vergütung für die Vermittlung dringlicher Termine sowie für die offene Sprechstunde. Diese Instrumente waren 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden, um Kassenpatienten schnelleren Zugang zu Fachärzten zu ermöglichen.
Nach Angaben des Verbandes, der rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzte vertritt, beläuft sich das geforderte Einsparvolumen auf insgesamt 2,7 Milliarden Euro – eine Summe, die deutlich über bisherigen Erwartungen liege. Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, betont, dass Praxen auf derartige Kürzungen betriebswirtschaftlich reagieren müssen:
„Alles, was nicht mehr bezahlt wird, kann auch nicht mehr gemacht werden.“
Besonders betroffen seien Patienten, die kurzfristig auf Hilfe in Fachrichtungen wie der Augenheilkunde, Chirurgie, Gynäkologie, Urologie oder Orthopädie angewiesen sind.
Zusätzlich zur Streichung der Termin-Anreize sieht der Entwurf eine vollständige Deckelung aller fachärztlichen Leistungen sowie eine erhebliche Kürzung des Inflationsausgleichs für das kommende Jahr vor. Der SpiFa wertet dies als klaren Wortbruch der Politik. Während die Fachärzteschaft seit 2019 das Sprechstundenangebot ausgeweitet habe, solle die hierfür vereinbarte Bezahlung nun entfallen, während die Mehrleistung weiterhin eingefordert werde. Heinrich warnt zudem vor fatalen Folgen für das Gesamtsystem: Wenn die ambulante Akutversorgung wegbreche, würden Patienten die Notaufnahmen der Krankenhäuser „wieder überfluten“, was den eigentlichen Reformzielen der Koalition diametral entgegenstehe. Der Verband fordert die Bundesregierung daher auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und den Versicherten gegenüber ehrlich zu kommunizieren, dass eine stabile Bezahlung untrennbar mit dem Erhalt des Leistungsangebots verknüpft ist.






