Philippi begrüßt KHAG-Kompromiss: „Handlungsfähigkeit bewiesen“

Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), hat den erzielten Kompromiss zwischen Bund und Ländern zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ausdrücklich begrüßt.

„Bund und Länder haben bis zuletzt um gute Lösungen bei der Krankenhausreform gerungen und nun Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft gezeigt“, erklärte Philippi. Entscheidend sei, dass damit die Anrufung des Vermittlungsausschusses verhindert werden konnte. Eine erneute Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens hätte sich das System angesichts der angespannten Lage vieler Kliniken nicht leisten können.

Planungssicherheit und zügige Umsetzung

Nach Darstellung des GMK-Vorsitzenden schafft der Kompromiss die Grundlage dafür, dass die Umsetzung der Krankenhausreform in den Ländern weiter voranschreiten kann. Ziel sei es, den Krankenhäusern Planungssicherheit zu geben und zeitnah mit der Zuweisung der Leistungsgruppen zu beginnen.

Philippi verwies darauf, dass nun die Bundesebene am Zug sei. Man verlasse sich auf die Zusage der Bundesgesundheitsministerin, das Verfahren zügig fortzuführen, damit das KHAG wie vorgesehen Ende März im Bundesrat beschlossen werden könne.

Zentrale Forderungen der Länder

Im Vorfeld hatten die Länder Änderungen am Gesetzentwurf eingefordert. Diese Punkte standen im Zentrum der Verhandlungen:

  • Erweiterung der Ausnahmegenehmigungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen
  • Präzisere und erweiterte Standortdefinition, um regionale Versorgungsrealitäten besser abzubilden
  • Förderfähigkeit bestehender bedarfsgerechter Krankenhausstrukturen im Rahmen des Transformationsfonds
  • Rechtzeitige Korrekturmöglichkeiten bei der Vorhaltevergütung, bevor budgetneutrale Phase und Konvergenzphase enden

Gerade die Mechanismen der Vorhaltevergütung gelten aus Ländersicht als zentral für die wirtschaftliche Stabilität vieler Häuser in der Übergangsphase.

Reformdruck bleibt hoch

Die Krankenhausreform zählt zu den größten Strukturprojekten der laufenden Legislaturperiode. Mit der Einführung von Leistungsgruppen, einer stärkeren Spezialisierung sowie der Vorhaltefinanzierung sollen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit langfristig verbessert werden.

Der nun erzielte Kompromiss verhindert zumindest eine formale Verzögerung durch den Vermittlungsausschuss. Für die Länder beginnt damit jedoch erst die eigentliche Umsetzungsphase – mit erheblichem administrativem und politischem Steuerungsbedarf.

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