Krankenhausreform in Brandenburg: Ministerpräsident begrüßt Nachbesserungen, fordert aber weitere Anpassungen

Land Brandenburg setzt auf Transformationsfonds und mehr Flexibilität für ambulant-stationäre Versorgung

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke hat die jüngsten Nachbesserungen der Bundesregierung im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) begrüßt, betonte jedoch auf der 4. Krankenhauskonferenz in Potsdam, dass der Bund in entscheidenden Fragen weiterhin nachbessern müsse. Gemeinsam mit Gesundheitsministerin Britta Müller hatte er wichtige Akteure der Gesundheitsversorgung eingeladen, um über den Umsetzungsstand der Reform zu diskutieren. Katja Kohfeld, Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, informierte erstmals über die bundesweite Umsetzung der Reform.

Woidke betonte, dass die Landesregierung die Umsetzung der Krankenhausreform aktiv begleiten werde: „Die Landesregierung wird sich weiterhin für gute Lösungen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im Land einsetzen.“ Er begrüßte die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten von Krankenhäusern, die flexiblere Definition von Fachkrankenhäusern sowie die angepassten Umsetzungsfristen. Besonders positiv hob er hervor, dass die Brandenburger Initiative zur Finanzierung des Transformationsfonds aufgegriffen wurde.

Trotz der Verbesserungen blieben nach Woidkes Ansicht wichtige offene Punkte: Die Planungshoheit der Länder müsse gewahrt bleiben, die Vorhaltefinanzierung sollte von den Fallzahlen des jeweiligen Krankenhauses abgekoppelt werden, und die Möglichkeiten der ambulant-stationären Versorgung müssten ausgeweitet werden, etwa durch die Anrechnung von Fachärzten auf mehr als drei Leistungsgruppen und durch eine flexiblere Umsetzung ambulant-chirurgischer Angebote.

Gesundheitsministerin Britta Müller unterstrich die Bedeutung enger Zusammenarbeit aller Akteure: „Die Krankenhauskonferenz zeigt den engen Schulterschluss aller Akteure im Land Brandenburg. Jetzt sind wir mitten in der heißen Phase. Bislang waren wir mit einer Vielzahl an Initiativen erfolgreich, so dass diese wichtigen Änderungen bereits im KHAG-Entwurf enthalten sind. Aber es gibt noch offene Punkte, wie die Möglichkeiten zur ambulant-stationären Leistungserbringung.“ Müller forderte eine Öffnungsklausel im SGB V, um neue Versorgungsstrukturen umzusetzen und ambulante sowie stationäre Leistungen besser zu vernetzen.

Katja Kohfeld betonte die bundespolitische Perspektive: „Die Krankenhausreform ist ein elementarer Baustein, um unser Gesundheitssystem für die Zukunft aufzustellen. Bei planbaren, komplexen Eingriffen sollen Patientinnen und Patienten in spezialisierten Krankenhäusern behandelt werden. Wir geben den Ländern mehr Zeit und Freiräume und investieren in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro, um die Strukturveränderungen finanziell zu unterstützen.“

Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB), lobte die konsequente Unterstützung der Landesregierung: „Die Ko-Finanzierung des Transformationsfonds ist Voraussetzung dafür, dass alle Bundesmittel abgerufen werden können. Damit können konkrete Projekte schnell umgesetzt werden, wobei eine zielgerichtete Mittelverteilung und die Berücksichtigung der Trägervielfalt gewährleistet bleiben.“

Die Krankenhauskonferenz in Brandenburg verdeutlicht, dass Transformationsfonds, Landesplanungshoheit und ambulant-stationäre Flexibilität zentrale Faktoren für die erfolgreiche Umsetzung der Reform darstellen. Nur so kann die bedarfsorientierte, flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Brandenburg langfristig gesichert werden.

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