KBV kritisiert Notfallreform: „Da passt nichts zusammen“

Kassenärztliche Bundesvereinigung wirft Bundesministerium für Gesundheit widersprüchliche Finanzierung und unrealistische Vorgaben vor

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Notfallreform hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) scharfe Kritik geübt. Wie der Vorstand erklärt, stehen die geplanten Leistungsausweitungen im Widerspruch zu parallel vorgesehenen Kürzungen im ambulanten Bereich. Die Reform drohe an fehlenden Ressourcen und unklarer Finanzierung zu scheitern.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt sich deutlich gegen den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Aus Sicht des Vorstands widersprechen sich zentrale Elemente der Reform: Während im ambulanten Sektor Einsparungen in Milliardenhöhe vorgesehen seien, würden gleichzeitig neue umfangreiche Versorgungsaufgaben definiert.

Konkret kritisiert die KBV die geplante Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen, künftig eine durchgehende, also 24/7 verfügbare telemedizinische und aufsuchende Versorgung sicherzustellen. Diese zusätzlichen Anforderungen seien unter den aktuellen personellen Rahmenbedingungen nicht realistisch umzusetzen. Bereits heute stoße das System an seine Kapazitätsgrenzen, insbesondere im Bereich der ärztlichen Verfügbarkeit.

Besonders deutlich wenden sich die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner gegen die Darstellung des Bundesministerium für Gesundheit, die Reform sei in enger Abstimmung mit der ärztlichen Selbstverwaltung entstanden. Dies sei nicht zutreffend. Zwar unterstütze man grundsätzlich das Ziel einer besseren Notfallversorgung, die eigenen Vorschläge seien jedoch im aktuellen Entwurf nicht berücksichtigt worden.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft auch den geplanten Ausbau der bundesweiten Rufnummer 116117 zur zentralen Akutleitstelle. Diese soll künftig eine stärkere Steuerungsfunktion übernehmen und Patienten nach Ersteinschätzung in geeignete Versorgungsstrukturen lenken. Nach Auffassung der KBV fehlt hierfür jedoch eine belastbare Strukturfinanzierung sowie ein realistischer Zeitplan. Ohne diese Voraussetzungen bleibe der Ausbau „reines Wunschdenken“.

Parallel sieht der Gesetzentwurf den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern vor. Diese sollen rund um die Uhr betrieben werden und verschiedene Versorgungsbereiche – Notaufnahme, Notdienstpraxis und Ersteinschätzung – bündeln. Auch hier befürchtet die KBV zusätzliche Doppelstrukturen und ineffiziente Parallelangebote, insbesondere wenn diese nicht klar in bestehende Versorgungsprozesse integriert werden.

Die Kritik richtet sich damit nicht nur gegen einzelne Maßnahmen, sondern gegen die grundsätzliche Ausgestaltung der Reform. Aus Sicht der KBV droht eine Überforderung des ambulanten Systems bei gleichzeitig unzureichender finanzieller Ausstattung. Der Verband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, um eine realistische und tragfähige Weiterentwicklung der Notfallversorgung sicherzustellen.