vfdb fordert Nachbesserungen bei der Notfallreform

Rettungsdienstexperten verlangen Länderkompetenz, neue Gremienbesetzung und verlässliche Finanzierung

Vor der Beratung der Notfallreform im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 9. September 2026 fordert die vfdb Änderungen am Kabinettsentwurf. Das Fachreferat Rettungsdienst begrüßt die Reform grundsätzlich, sieht aber insbesondere bei Finanzierung, Gremienstruktur und Kompetenzen der Notfallsanitäter erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Aus Sicht des Fachreferats Rettungsdienst muss primär gewährleistet bleiben, dass die Organisation des Rettungsdienstes als verfassungsrechtliche Aufgabe der Länder respektiert wird. Positiv bewertet die vfdb, dass die medizinische Notfallrettung mit dem geplanten neuen § 30 SGB V erstmals als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden soll. Auch die gestärkte Sicherstellungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen für den aufsuchenden ärztlichen Dienst wird begrüßt.

Kritik übt der Verband dagegen am vorgesehenen Fachgremium für medizinische Notfallrettung nach § 133b SGB V. Nach Vorstellung der vfdb sollten neben Ländern und Krankenkassen auch die Leistungserbringer paritätisch vertreten sein.

Zudem dürften Empfehlungen des Gremiums keine verbindliche Wirkung für Kostenverhandlungen entfalten. „Ein Empfehlungsgremium mit Bindungswirkung ist ein Widerspruch in sich“, kritisiert Kevin Grigorian, Leiter des Referates Rettungsdienst der vfdb.

vfdb warnt vor Finanzierungslücken im Krankenfahrdienst

Nachbesserungsbedarf sieht die vfdb außerdem bei den geplanten Regelungen zur Kostentransparenz nach § 133 SGB V. Der Begriff „Transparenz“ sei nicht ausreichend bestimmt und könne nach Einschätzung des Verbandes dazu führen, dass Kostenverhandlungen durch Kostenträger blockiert werden.

Besonderes Augenmerk richtet die vfdb auf den Krankenfahrdienst. Dieser werde im bisherigen Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung und eine gesetzlich verankerte Schiedsstelle für festgefahrene Vergütungsverhandlungen. Andernfalls könnten Versorgungslücken entstehen, die wiederum zusätzliche Einsätze des bereits belasteten Rettungsdienstes verursachen.

Einheitliche Kompetenzen für Notfallsanitäter gefordert

Kritisch bewertet die vfdb auch, dass weiterhin keine bundeseinheitliche Regelung für die Durchführungskompetenzen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern vorgesehen ist. Der Verweis auf unterschiedliche landesrechtliche Regelungen könne bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern verfestigen.

Auch bei der Vernetzung der Leitstellen geht die geplante Reform dem Verband nicht weit genug. Eine lediglich digitale Anbindung der Rettungsleitstellen an die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen reiche nicht aus.

Die vfdb fordert stattdessen den Aufbau integrierter Gesundheitsleitstellen, die Patienten mithilfe einheitlicher, algorithmengestützter Verfahren gezielt in das jeweils passende Versorgungsangebot steuern. Ziel sei ein zentraler Ansprechpartner für alle medizinischen Notfälle, der als „Single Point of Contact“ den Zugang zur Notfallversorgung bündelt.

Vor der Ausschussberatung am 9. September appelliert die vfdb deshalb an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern. Eine funktionierende Reform benötige aus Sicht des Verbandes eine klare Kompetenzverteilung, verlässliche Finanzierung und möglichst einheitliche fachliche Standards.