Niedersachsen will Rettungsdienst digitaler und effizienter aufstellen

Gesetzentwurf sieht digitale Fallübergabe, Qualitätssicherung und landesweit gesteuerte Intensivtransporte vor

Niedersachsen will seinen Rettungsdienst umfassend modernisieren und die Verzahnung der Notfallversorgung verbessern. Das Landeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Vorgesehen sind unter anderem eine digitale Fallübergabe, eine gesetzliche Grundlage für die Qualitätssicherung, die zentrale Organisation von Intensivtransporten und eine verpflichtende Telefonreanimation.

Mit der geplanten Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes will die Landesregierung die Notfallversorgung leistungsfähiger, digitaler und stärker qualitätsorientiert organisieren. Patientinnen und Patienten sollen schneller der für sie geeigneten Versorgungsstruktur zugeführt und vorhandene Kapazitäten des Rettungsdienstes gezielter eingesetzt werden.

Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die digitale Fallübergabe. Sie soll Medienbrüche reduzieren und dafür sorgen, dass relevante Informationen schneller zwischen den beteiligten Akteuren verfügbar sind. Gleichzeitig soll eine rechtssichere Grundlage für die digitale Übermittlung relevanter Patientendaten zwischen Rettungsleitstellen und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung geschaffen werden.

Damit verbindet die Landesregierung auch das Ziel, Rettungswagen stärker von niedrigprioritären Einsätzen zu entlasten. Patienten mit weniger akuten Beschwerden sollen schneller an geeignete Versorgungsangebote vermittelt werden, während die Kapazitäten des Rettungsdienstes häufiger für dringende Notfälle verfügbar bleiben.

Qualitätssicherung im Rettungsdienst erhält Rechtsgrundlage

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Die Träger sollen künftig verpflichtet werden, die dafür notwendigen Daten anonymisiert zur Verfügung zu stellen.

Durch eine systematische Erfassung und Auswertung sollen Qualitätsstandards weiterentwickelt und Verbesserungspotenziale frühzeitig erkannt werden. Die Landesregierung verbindet damit das Ziel, Leistungsfähigkeit und Patientensicherheit landesweit kontinuierlich zu verbessern.

Neu geregelt werden soll außerdem die Zuständigkeit für hochspezialisierte Intensivtransporte. Die Trägerschaft für Intensivtransporte mit Intensivtransportwagen (ITW) soll künftig beim Land Niedersachsen liegen. Dadurch sollen die vorhandenen Transportkapazitäten landesweit abgestimmt, bedarfsgerecht gesteuert und effizienter eingesetzt werden.

Insbesondere bei der Verlegung schwerstkranker Patienten zwischen Krankenhäusern könnte damit eine überregionale Koordination der verfügbaren Ressourcen gestärkt werden.

Nach Angaben der Landesregierung wurde der Gesetzentwurf im Rahmen der Verbandsbeteiligung mehrheitlich ausdrücklich begrüßt. Die beteiligten Verbände hätten die grundsätzlichen Schwerpunkte unterstützt und lediglich einzelne Änderungs- und Ergänzungswünsche eingebracht.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens sieht primär in der Digitalisierung und stärkeren Vernetzung der Beteiligten Potenzial. Ziel sei eine schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung. Die Novellierung solle gleichzeitig dazu beitragen, vorhandene Ressourcen gezielter einzusetzen und den niedersächsischen Rettungsdienst langfristig leistungsfähig aufzustellen.