GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Hessische Akteure warnen vor Risiken

Sechs Akteure aus Gesundheit, Kommunen und Pflege schlagen Alarm

Sechs zentrale Akteure des hessischen Gesundheitswesens haben sich in Wiesbaden gemeinsam gegen den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gestellt. Dazu gehören die Hessische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag, ver.di Hessen und die Landesärztekammer Hessen. Sie betonen, dass Beitragsstabilität zwar ein legitimes Ziel sei, pauschale Kürzungen aber die Versorgung gefährden und notwendige Reformen ausbremsen würden.

Die gemeinsame Botschaft lautet: Der hessische Reformkurs im Gesundheitswesen dürfe nicht durch unkoordinierte Sparmaßnahmen des Bundes geschwächt werden. Stattdessen seien gezielte, vertretbare und gemeinsam mit den Versorgungspartnern entwickelte Lösungen nötig. Besonders kritisieren die Akteure, dass die geplanten Einschnitte genau in einer Phase kommen, in der Krankenhäuser, Praxen und Pflegekräfte ohnehin unter hohem Druck stehen.

Krankenhäuser unter Finanzdruck

Die Hessische Krankenhausgesellschaft warnt vor erheblichen finanziellen Folgen für die Krankenhäuser. Nach Darstellung der HKG würden den Krankenhäusern bundesweit bereits 2027 rund 4,6 Milliarden Euro fehlen; bis 2030 steige dieser Betrag auf 10,5 Milliarden Euro pro Jahr. Kumuliert ergebe sich bis 2030 ein Fehlbetrag von rund 30 Milliarden Euro.

Kritisch sehen die Krankenhäuser vor allem, dass die Vergütungen künftig nur noch so stark steigen sollen wie die durchschnittlichen Löhne in Deutschland und ab 2027 sogar noch darunter beziehungsweise nur in Höhe des Kostenorientierungswertes. Damit wachse die Finanzierung deutlich langsamer als die tatsächlichen Kosten für Personal, Energie, Medikamente und Geräte. Aus Sicht der HKG verschärft das bereits bestehende Defizite und macht den Betrieb vieler Kliniken noch schwieriger.

Die HKG verweist außerdem darauf, dass Hessen beim Umbau seiner Krankenhauslandschaft bereits weit fortgeschritten sei. Mit neuem Krankenhausplan, HessenAgentur und der Zuteilung von Leistungsgruppen gehe das Land einen eigenen Reformweg, der nur im engen Schulterschluss aller Beteiligten funktioniere. Wenn der Bund parallel Geld entziehe, werde dieser Reformprozess nach Ansicht der HKG ausgebremst.

Ambulante Versorgung in Gefahr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen warnt vor tiefgreifenden Folgen für die ambulante Versorgung. Nach ihrer Einschätzung würden Praxen bei sinkenden Einnahmen ihr Angebot anpassen müssen, was zu weniger Terminen und längeren Wartezeiten führen könne. Die KVH spricht von einem Spargesetz, das die vertragsärztliche Versorgung gleichzeitig schwäche und ihrer finanziellen Basis beraube.

Besonders deutlich ist die Kritik an der politischen Kommunikation: Während auf Bundesebene weiterhin von Termingarantien und besserer Versorgung gesprochen werde, werde vor Ort die wirtschaftliche Grundlage der Praxen entzogen. Die KVH erwartet deshalb, dass die Versorgung ab Januar 2027 deutlich eingeschränkt wird und sich stärker an der Kassenlage orientiert. Aus Sicht der Ärztevertretung wäre das ein erheblicher Einschnitt für Patientinnen und Patienten.

Kommunale Verantwortung und Daseinsvorsorge

Der Hessische Landkreistag betont, dass Gesundheitsversorgung Teil der staatlichen Daseinsvorsorge sei. Daraus folge, dass die Strukturen für Versorgungssicherheit gemeinsam geschaffen und finanziert werden müssten. Gesetze, die die Unterfinanzierung kommunaler Kliniken festschreiben oder die Träger zusätzlich belasten, seien aus Sicht des Landkreistags kein geeignetes Mittel.

Auch der Hessische Städtetag kritisiert, dass Krankenhäuser nicht gleichzeitig umgebaut und wirtschaftlich ausgetrocknet werden könnten. Die Kliniken bräuchten mehr Zeit für die Patientenversorgung und weniger bürokratische Belastungen. Zusätzliche Prüfungen, Dokumentationspflichten und Auseinandersetzungen über Abrechnungen würden Personal binden, das dann in der Versorgung fehle.

Der Städtetag verweist darauf, dass allein zusätzliche Fallprüfungen zu mehr als zwei Millionen weiteren Prüfverfahren führen könnten. Damit würden enorme Personalaufwände bei medizinischen Diensten und Krankenhäusern entstehen, die den erwarteten finanziellen Nutzen solcher Maßnahmen nach Ansicht des Städtetags deutlich übersteigen. Die Sorge ist daher, dass der Gesetzentwurf mehr Bürokratie und mehr Belastung erzeugt als Entlastung.

Auswirkungen auf Beschäftigte

ver.di Hessen warnt davor, dass hart erkämpfte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen wieder zurückgedreht werden könnten. Nach Ansicht der Gewerkschaft braucht gute Versorgung verlässliche Rahmenbedingungen, gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Personal. Kürzungen, Personalabbau und höhere Belastungen seien deshalb der falsche Weg.

Besonders kritisch sieht ver.di die Folgen für Pflegeberufe und Ausbildung. Gerade im Zuge des demographischen Wandels werde mehr Fachpersonal gebraucht, nicht weniger Attraktivität. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschlechtert würden, drohe die Gewinnung und Bindung von Beschäftigten noch schwieriger zu werden.

Forderung nach Nachbesserung

Die Landesärztekammer Hessen fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Sie bemängelt, dass keine ausreichende Auswirkungsanalyse durchgeführt worden sei und die Warnungen der Akteure nicht berücksichtigt würden. Zugleich betont die Kammer die Bereitschaft zum konstruktiven Dialog mit Bund, Ländern und anderen Versorgungspartnern.

Im gemeinsamen Appell verlangen alle sechs Akteure, den Entwurf zu überarbeiten und den parlamentarischen Beratungsprozess für echten Austausch zu nutzen. Sie sprechen sich für strukturierte, abgestimmte Veränderungen statt für Aktionismus aus. Ein unkoordinierter Strukturwandel werde dem Anspruch der Menschen in Hessen auf eine nachhaltige, sichere und qualitativ hochwertige Versorgung nicht gerecht.

Die Pressekonferenz kann auf YouTube live verfolgt werden: Beginn ab 13:00 am 28.05.2026.

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