DEKV: Anpassung der tagesbezogenen Ausgleichspauschale für Krankenhäuser muss sich nach der Fallschwere richten

Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde am 14. Mai 2020 im Bundestag beschlossen.

Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (): „Das kurzfristig in das Gesetz aufgenommene für die Testung auf das Corona-Virus im Krankenhaus begrüßen wir ausdrücklich. Es gibt den Häusern Planungssicherheit. Besonders freut uns, dass die Kostenübernahme auch den psychiatrischen und psychosomatischen Bereich sowie die Besonderen Einrichtungen umfasst. Gerade in diesen Bereichen, beispielsweise Einrichtungen für Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen oder in der Kinderrheumatologie, kann den Patientinnen und Patienten die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nicht immer in ausreichendem Maße vermittelt werden. Das Zusatzentgelt für die Testung erleichtert es, diese von der Corona- besonders betroffenen vulnerablen Patientengruppen jetzt noch besser zu schützen.“ […]

Pressemitteilung: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.

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