BDPK-Bundeskongress 2026: Privatkliniken fordern Reformen zwischen Kostendruck und Versorgungssicherheit

Gesundheitspolitik, Krankenhausreform und Reha-Finanzierung standen im Mittelpunkt des Bundeskongresses des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken in Düsseldorf

Beim Bundeskongress 2026 des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) am 19. und 20. Mai in Düsseldorf diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Selbstverwaltung und Gesundheitswirtschaft über die Zukunft des Sozialstaats und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Nach Angaben des BDPK standen insbesondere die Krankenhausreform, die Finanzierung der Rehabilitation sowie das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Fokus der Debatten.

Unter dem Leitthema „Sozialstaat unter Druck – Gesundheitspolitik in Zeiten des Umbruchs“ befasste sich der diesjährige BDPK-Bundeskongress mit den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft, steigenden Gesundheitsausgaben und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen.

BDPK-Präsident Dr. Hans-Heinrich Aldag betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung einer ausgewogenen Reformpolitik. Aus Sicht der privaten Klinikträger müsse die Gesundheitsversorgung sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch qualitativ hochwertig bleiben. Gleichzeitig seien die Einrichtungen bereit, ihren Beitrag zur Stabilisierung der Gesundheitsausgaben zu leisten.

Ein Schwerpunkt des ersten Kongresstages lag auf dem neuen Vergütungssystem der Deutschen Rentenversicherung für die medizinische Rehabilitation. Vertreter der Deutschen Rentenversicherung und privater Reha-Träger diskutierten über die Auswirkungen der Reform auf die Versorgungspraxis. Dabei wurde primär die Ausgestaltung der einrichtungsspezifischen Komponente (ESK) kritisch bewertet. Nach Einschätzung mehrerer Klinikvertreter führen die derzeitigen Regelungen zu Unsicherheiten bei der wirtschaftlichen Planung der Einrichtungen. Die Diskutanten sprachen sich dafür aus, die ESK künftig stärker als verhandelbaren Bestandteil der Vergütung auszugestalten.

Am zweiten Kongresstag rückte die Zukunft des Sozialstaats in den Mittelpunkt. Prof. Dr. Wolfgang Schroeder von der Universität Kassel verwies auf die Herausforderungen durch demografischen Wandel und begrenzte öffentliche Haushalte. Reformen könnten seiner Ansicht nach nur erfolgreich sein, wenn alle relevanten Akteure frühzeitig in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

Große Aufmerksamkeit erhielt zudem der Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann warnte davor, Einsparmaßnahmen im Krankenhaussektor so auszugestalten, dass notwendige Klinikstandorte wirtschaftlich gefährdet werden könnten. Die Krankenhausplanung der Länder dürfe durch finanzielle Fehlanreize nicht unterlaufen werden.

Vertreter großer privater Krankenhauskonzerne wie Sana und Asklepios forderten gleichzeitig mehr Flexibilität bei Personalvorgaben und einen Abbau bürokratischer Belastungen. Als mögliche Ansatzpunkte wurden Anpassungen bei Prüfquoten des Medizinischen Dienstes sowie der Erhalt von Anreizen für pflegeentlastende Maßnahmen genannt. Unterstützung für eine ergebnisoffene Prüfung solcher Maßnahmen kam auch von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung.

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