Aktionsgruppe warnt vor Demokratieabbau: Bürgerentscheide gegen Klinikschließungen dürfen nicht abgeschafft werden

Schluss mit Kliniksterben in Bayern kritisiert geplante Einschränkungen bei Bürgerbeteiligung – Grundrecht auf Gesundheit bedroht

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern protestiert erneut scharf gegen die Pläne, Bürgerentscheide zur Abwehr von Klinikschließungen in Bayern künftig auszuschließen. In einer aktuellen Pressemitteilung vom 18. Juli 2025 bezeichnet die Initiative die angedachte Regelung als Angriff auf die demokratische Teilhabe und die flächendeckende Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern.

Kritik richtet sich insbesondere gegen Äußerungen vom „Runden Tisch“, wonach Bürgerbegehren erschwert oder ausgeschlossen werden sollen. Dies sei ein direkter Widerspruch zu früheren Versprechen von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, der sich im Jahr 2020 noch ausdrücklich für den Erhalt kommunaler Kliniken ausgesprochen hatte.

Die Aktionsgruppe verweist auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, das durch den Ausschluss direkter demokratischer Einflussmöglichkeiten ausgehöhlt werde. Eine Petition der Initiative sei bereits abgelehnt worden – unter dem Hinweis, es gebe formal keinen Ausschluss –, doch sieht die Gruppe in der aktuellen politischen Entwicklung klare Hinweise auf eine Einschränkung bürgerlicher Mitbestimmung.

Die Forderung der Aktionsgruppe: Bürgerentscheide über Klinikschließungen müssen erhalten bleiben – zum Schutz von Gesundheit, Leben und Demokratie in Bayern.