Zur neuen GOÄ: Die Vertretung des Wahlarztes
In einer neuen Beitragsreihe analysiert Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk von Medizinrecht Saarland die geplanten Änderungen zum konsentierten Entwurf von BÄK und PKV-Verband
Der zweite Beitrag zur neuen GOÄ befasst sich mit der Regelung zur Vertretung des Wahlarztes (§ 4 Abs. 2a, 2b und 2c GOÄ-E). Aufgrund einhelliger Kritik arbeiten die Autoren bereits an Korrekturen, um bestehende Defizite zu beheben. Doch trotz dieser Überarbeitungen bleibe die Regelung insgesamt problematisch und zeigt keine wesentliche Verbesserung…




