Widerstand gegen Krankenhausreform: Aktionsgruppe fordert bayerisches Veto im Bundesrat
Kritik an Einschränkung der Planungshoheit durch Krankenkassen – Warnung vor „massivem Kliniksterben“ in der Fläche
Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ hat in einer Pressemitteilung vom 13.03.2026 einen eindringlichen Appell an den Bundesrat gerichtet. Im Fokus steht die bevorstehende Abstimmung über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 27. März. Die Initiative fordert die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach auf, gemeinsam mit den ostdeutschen Flächenländern gegen die aktuelle Fassung des Gesetzes zu stimmen. Hauptkritikpunkt ist die vorgesehene Regelung, nach der Ausnahmegenehmigungen für Leistungsgruppen nur im „Einvernehmen“ mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen erteilt werden dürfen.
Nach Ansicht der Aktionsgruppe beschneidet diese Kopplung an die Zustimmung der Kostenträger die autonome Krankenhausplanung der Bundesländer erheblich. Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R. und Sprecher der Gruppe, warnt vor gravierenden Folgen für die Versorgungssicherheit: „Es ist zu befürchten, dass Krankenkassen ein ‚Einvernehmen‘ verweigern, wenn es die Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen nicht zulässt.“ In einem solchen Szenario müssten bedarfsnotwendige Kliniken trotz regionaler Relevanz möglicherweise schließen, da ihnen die Zuweisung wichtiger Leistungsgruppen verwehrt bliebe.
Besonders kritisch wird die Lage für Häuser ohne Basisnotfallversorgung bewertet. Laut einer Analyse der Aktionsgruppe nehmen in Bayern lediglich 41 % der Klinikstandorte an der Basisnotfallversorgung oder höherwertigen Stufen teil. Ohne eine weitgehend autonome Planungshoheit der Länder, die über eine befristete und konsensabhängige Ausnahmeregelung hinausgeht, sieht die Initiative die flächendeckende stationäre Versorgung in Gefahr. Die Gruppe fordert daher ein klares Signal aus München, um die Gestaltungsrechte der Flächenländer gegenüber den Krankenkassenverbänden zu sichern.
Die Forderung der Aktionsgruppe verdeutlicht den zentralen Konflikt der aktuellen Reformstufe: Die Verschiebung von Planungsmacht weg von den Ländern hin zu einer ökonomisch getriebenen Konsenssteuerung mit den Krankenkassen. Aus Sicht des Klinikmanagements stellt das Erfordernis des „Einvernehmens“ ein erhebliches strategisches Risiko dar. Planungssicherheit, die eigentlich durch die Zuweisung von Leistungsgruppen geschaffen werden soll, wird durch die Veto-Möglichkeit der Kostenträger konterkariert.
Für Kliniken in ländlichen Regionen, die oft die Basisversorgung sicherstellen, aber die strengen Strukturvorgaben der neuen Leistungsgruppen nicht in jedem Punkt erfüllen, sind Ausnahmegenehmigungen lebensnotwendig. Wenn diese an die wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen gebunden werden, droht eine Strukturbereinigung, die primär fiskalisch und nicht versorgungsorientiert motiviert ist. Das Management muss sich hier auf komplexe Verhandlungen einstellen.






