Vorhaltevergütung für Krankenhäuser: Bürokratische Komplexität statt Kostendeckung
InEK-Konzept 2026 zeige Schwächen bei tatsächlicher Finanzierung von Krankenhausinfrastruktur
Die ab 2026 geltende Vorhaltevergütung für Krankenhäuser stößt laut Curacon auf Kritik: Sie sei bürokratisch, komplex und decke die tatsächlichen Infrastrukturkosten kaum. Berechnet wird die Vergütung auf Basis eines normativen Anteils von 60 % der DRG-Vergütung, nicht auf realen Fixkosten. Der Vorhalte-Casemixindex wird aus Planfallzahlen und historischen Daten abgeleitet.
Probleme:
- Steigende Landesleistungen führen zu sinkender Vorhaltevergütung einzelner Kliniken.
- Wegfall von Leistungsgruppen kann die Vorhaltevergütung komplett verlieren.
- Kleine, ländliche Kliniken profitieren kaum von der Regelung.
Die vollständige Wirkung soll laut InEK erst ab 2030 greifen. Curacon zieht das Fazit: Das Modell entlastet Kliniken kaum und bildet die ökonomische Realität nicht ab.




