VKD: Kompromiss zur Krankenhausreform bringt Planungssicherheit – aber viele offene Fragen

Klinikmanager kritisieren Vorhaltefinanzierung, Standortregelung und fehlende Entbürokratisierung

Der Verband des Klinikmanagements Deutschlands e. V. (VKD) bewertet die Einigung von Bund und Ländern zum Krankenhausreformanpassungsgesetz als Schritt zu mehr Planungssicherheit, sieht jedoch weiterhin erhebliche strukturelle Probleme.

Der erzielte Kompromiss verschaffe den Kliniken mehr Sicherheit für kurzfristige Entscheidungen und strategische Weichenstellungen zur Umsetzung der Krankenhausreform. Eine spürbare Entlastung der wirtschaftlichen Schieflage vieler Häuser sei jedoch nicht in Sicht. Positiv sei, dass die Einigung nicht weiter verzögert worden sei.

Kritik an Vorhaltefinanzierung

Deutliche Kritik äußert der VKD an der Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung. Diese sei praxisfern, bürokratielastig und verfehle ihren eigentlichen Zweck. Angesichts steigender Anforderungen an die Krankenhäuser – auch vor dem Hintergrund geopolitischer Entwicklungen – sei es dringend erforderlich, dass Kliniken wieder auskömmliche Jahresergebnisse erzielen könnten. Ein Abwarten bis 2028 sei aus Sicht der Klinikmanager nicht vertretbar. Zugleich stellt der Verband klar, dass der Transformationsfonds keine Lösung für die laufenden Betriebskostenprobleme darstelle.

Standortregelung als Hemmnis

Kritisch bewertet der VKD zudem die eng gefasste Standortdefinition. Die Regelung, wonach Standorte eines Krankenhauses maximal 2000 Meter voneinander entfernt sein dürfen – wie bereits im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vorgesehen –, behindere aus Sicht des Verbandes notwendige Spezialisierungen und könne Doppelstrukturen begünstigen. Änderungen seien nur in Ausnahmefällen und im Benehmen mit den Krankenkassen möglich.

Bürokratie und Ambulantisierung

Auch beim Thema Entbürokratisierung sieht der Verband keine Fortschritte. Die administrative Belastung halte Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte von ihrer eigentlichen Tätigkeit ab und verursache erhebliche Kosten. Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag seien bislang nicht spürbar umgesetzt worden.

Zudem warnt der VKD vor negativen Auswirkungen der zunehmenden Ambulantisierung stationärer Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Hybrid-DRGs. Die damit verbundenen Erlösminderungen könnten dazu führen, dass bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten werden.

Fragile Planungssicherheit

Nach Einschätzung des Verbandes bleibt die erreichte Planungssicherheit fragil, da zentrale praxisrelevante Fragen ungelöst seien. Weitere finanzielle Belastungen – etwa zur Stabilisierung der Krankenkassen – dürften die Krankenhäuser nicht zusätzlich treffen. Bereits in diesem Jahr hätten die Kliniken mit 1,8 Milliarden Euro einen erheblichen Beitrag geleistet, ohne bei kostenintensiven Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses oder der Politik entlastet worden zu sein.

Der VKD kündigt an, seine Expertise weiterhin aktiv in die Umsetzung der Reform einzubringen, um eine qualitativ hochwertige und gut erreichbare Krankenhausversorgung sicherzustellen.

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