Verlängerung der Ausgleichszahlungen greift zu kurz

DKG zur Rechtsverordnung über Ausgleichszahlungen für

Die heute beschlossene Rechtsverordnung sichert zumindest den berechtigten bis zum 11. April Ausgleichszahlungen. „Wir begrüßen, dass mit der Fortschreibung der Rechtsverordnung bis zum 11. April eine Regelung getroffen werden konnte, die den anspruchsberechtigten Kliniken ab Montag, den 1. März Klarheit verschafft. Für die Krankenhäuser enttäuschend ist das Festhalten am bisherigen Inzidenzwert 70 und der Mindestauslastungsquote von 75 Prozent auf den Intensivstationen. Diese Werte werden im Durchschnitt in Deutschland längst unterschritten, was dazu führt, dass in immer mehr Regionen Krankenhäuser keine Ausgleichszahlungen mehr erhalten. Die pandemiebedingten Erlösausfälle bleiben aber unvermindert bestehen“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen (DKG). […]

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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