Verfassungsrechtliche Zweifel am GKV-Spargesetz wachsen

Gutachten sieht mögliche Eingriffe in Berufsfreiheit der Pharmabranche

PharmamarktKurz vor der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen zentrale Regelungen des Gesetzespakets laut. Nach einem von Pharma Deutschland vorgelegten Kurzgutachten der Kanzlei Möhrle Happ Luther könnten wesentliche Elemente des Entwurfs gegen die Berufsfreiheit pharmazeutischer Unternehmen gemäß Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz verstoßen. 

Im Fokus der juristischen Bewertung steht insbesondere der geplante dynamisierte Herstellerabschlag auf Arzneimittelpreise. Nach Einschätzung der Gutachter stellt dieser einen qualitativ neuen Eingriff in die Preisbildungsfreiheit der Pharmaindustrie dar. Anders als frühere, zeitlich befristete Maßnahmen sei der Abschlag im aktuellen Entwurf dauerhaft angelegt und addiere sich auf bestehende Rabattsysteme.

Nach den im Gutachten dargestellten Modellrechnungen könnte die Gesamtbelastung für Hersteller bis 2030 auf über 20 Prozent steigen und bis 2040 in Größenordnungen von bis zu 50 Prozent anwachsen. Kritisch bewertet wird zudem die automatische Kopplung des Abschlags an die Differenz zwischen Ausgabenentwicklung und beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch entstehe eine Regelungslogik, die sich weitgehend der unmittelbaren politischen Steuerung entziehe.

Neben dem Herstellerabschlag stehen auch geplante sogenannte Clusterausschreibungen nach § 130e SGB V im Zentrum der verfassungsrechtlichen Bewertung. Diese sehen vor, dass Krankenkassen in bestimmten Therapiegebieten Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung ausschreiben können.

Vertragsärztinnen und -ärzte wären in diesen Fällen verpflichtet, bevorzugt die rabattierten Präparate zu verordnen. Die Gutachter sehen darin einen systematischen Eingriff in bestehende Preis- und Erstattungsmechanismen, der zu einer faktischen Verschiebung der Marktsteuerung hin zu Ausschreibungsmodellen führen könnte. Dies könnte nach Einschätzung der Juristen eine Doppelregulierung darstellen und bestehende nutzenbasierte Erstattungsmodelle entwerten.

Gesamtbewertung: additive Belastung im Gesundheitssystem

Besonders kritisch fällt die Gesamtbewertung der Kanzlei aus. Die Kombination aus Herstellerabschlag, Ausschreibungsmodellen und weiteren Maßnahmen des Gesetzespakets könne in ihrer Summe einen unverhältnismäßigen Eingriff in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der pharmazeutischen Industrie darstellen.

Damit rückt neben der gesundheitspolitischen und finanzwirtschaftlichen Dimension zunehmend auch die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit des Reformpakets in den Fokus. Die Diskussion über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhält damit eine zusätzliche rechtliche Ebene, die den politischen Entscheidungsprozess im Bundestag beeinflussen könnte.