vdek kritisiert Krankenhausreform: Patientensicherheit darf nicht leiden, Kostenanstieg begrenzen

Anhörung zum KHAG im Bundestag: Verband der Ersatzkassen fordert bundeseinheitliche Definition von Fachkrankenhäusern und Begrenzung der Pflegebudgetsteigerungen

Berlin – Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Dezember 2025 äußert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), deutliche Kritik am Entwurf des Gesetzes.

„Die Bundesregierung weicht immer weiter von ihrem ursprünglichen Ziel ab, mit einer Strukturreform die Kliniklandschaft konsequent am Bedarf und an der Qualität neu auszurichten. Das setzt sich leider auch im KHAG fort“, so Elsner. Insbesondere die neu vorgesehenen weitreichenden Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern bergen nach Ansicht des vdek das Risiko, dass Mindeststandards unterlaufen werden und die Patientensicherheit leidet. Fachpersonal, das auf mehrere Häuser angerechnet werden könne, könne zu Qualitätseinbußen an allen beteiligten Standorten führen.

Kritisch bewertet der vdek auch die Regelungen für Fachkrankenhäuser. So müssen notwendiges ärztliches Personal oder Geräte wie Röntgenapparate oder Computertomographen nicht zwingend vom Fachkrankenhaus selbst bereitgestellt werden, sondern können über Kooperationen abgedeckt werden. „Solche Ausnahmen gefährden die Patientensicherheit. Zudem fehlt eine bundeseinheitliche Definition von Fachkrankenhäusern, wodurch die Länder selbst bestimmen können, welches Krankenhaus als Fachkrankenhaus ausgewiesen wird“, erklärt Elsner. Der vdek fordert eine klare Definition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um Konzentration und Spezialisierung zu sichern.

Darüber hinaus plädiert der vdek für den Verzicht auf die sogenannte Meistbegünstigungsklausel und die Einführung einer Obergrenze für das Pflegebudget, um eine unkontrollierte Weitergabe von Tarifsteigerungen an die Krankenkassen zu verhindern. Elsner verweist darauf, dass die Ausgaben für die stationäre Versorgung in den letzten zehn Jahren um rund 50 Prozent gestiegen seien, während die Bettenauslastung weiterhin niedrig bei 72 Prozent liege. Überkapazitäten müssten reduziert werden, um das System effizienter zu gestalten und die Kostenentwicklung einzudämmen.

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