SpiFa kritisiert geplante Budgetierung ambulanter Operationen

Fachärzteverband warnt vor Rückverlagerung ins Krankenhaus und Fehlanreizen im Gesundheitssystem

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kritisiert die geplante Budgetierung ambulanter Operationen im Rahmen des GKV-Spargesetzes scharf. Nach Einschätzung des Verbandes würde die Deckelung Vergütungsanreize verzerren, die Ambulantisierung behindern und langfristig zu einer kostentreibenden Verlagerung von Eingriffen in den stationären Bereich führen. Die Bundesregierung sieht sich mit wachsender Kritik an der Ausgestaltung der Finanzierungsreform konfrontiert.

Die Bundesregierung plant im Zuge des GKV-Spargesetzes eine stärkere Begrenzung der Vergütung ambulanter Operationen. Nach den vorgesehenen Regelungen sollen insbesondere ambulante Operateurinnen und Operateure in spezialisierten Praxen und Tageskliniken künftig wieder stärker budgetiert werden. Für Krankenhäuser sind vergleichbare Deckelungen nach aktueller Planung hingegen nicht vorgesehen.

Der SpiFa bewertet diese Differenzierung als strukturelle Fehlsteuerung im Gesundheitssystem. Aus Sicht des Verbandes entsteht dadurch eine systematische Bevorzugung stationärer Leistungserbringer, während ambulante Versorgungsstrukturen wirtschaftlich geschwächt werden. Dies widerspreche den politischen Zielsetzungen einer konsequenten Ambulantisierung, die sowohl im Koalitionsvertrag als auch in Reformkonzepten der vergangenen Jahre verankert wurde.

Nach Einschätzung des Verbandes droht infolge der geplanten Vergütungsbegrenzung eine Rückverlagerung medizinisch geeigneter Eingriffe in den stationären Sektor. Dadurch könnten vermeidbare Krankenhausaufenthalte entstehen, die sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das Gesundheitssystem insgesamt höhere Kosten verursachen würden. Der SpiFa spricht in diesem Zusammenhang von einem „teuren Schutzzaun“ zugunsten der Krankenhäuser.

Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich, kritisiert insbesondere die Inkonsistenz zwischen politischer Zielsetzung und regulatorischer Umsetzung. Während die Ambulantisierung als Entlastungsinstrument für Kliniken und als patientenfreundliche Versorgungsform betont werde, würden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im ambulanten Bereich nun geschwächt. Dies könne die Dynamik der Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen erheblich bremsen.

Zugleich verweist der Verband auf die gesamtwirtschaftliche Dimension der Reform. Ambulante Operationen gelten als ein zentraler Hebel zur Reduktion von Krankenhauskosten und zur effizienteren Nutzung medizinischer Ressourcen. Eine Budgetierung könnte diese Effekte konterkarieren und mittelfristig zu einer Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung führen.

Der SpiFa fordert daher den Deutschen Bundestag auf, die geplanten Regelungen zur Vergütungsbegrenzung im ambulanten Operieren zu überarbeiten und auf eine Budgetierung zu verzichten. Nur so könne eine konsequente Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung sichergestellt werden.

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