Runder Tisch: Der frühere langjährige Präsident des LSG Rheinland-Pfalz wird zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen vermitteln

„Das heutige Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der und Krankenkassen ist  positiv verlaufen“. Es soll nach dem Wunsch der Beteiligten fortgesetzt werden Es soll nach dem Wunsch der Beteiligten fortgesetzt werden. Ich bin zuversichtlich, dass der Runde Tisch dazu beitragen wird, dass sich die Positionen beider Seiten annähern. Ich freue mich sehr, dass alle Teilnehmer meinem Vorschlag gefolgt sind und einer Vermittlung von Herrn Merz für die weiteren Gespräche zugestimmt haben. Der Beginn des Mediationsverfahrens ist für die Beteiligten der Anlass, das Ruhen der an den Sozialgerichten eingereichten Klagen zu beantragen und die weiteren Gespräche voranzubringen“, so die Ministerin […]

Hintergrund: Zwei Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung, die ein für die Abrechnung der komplexen Schlaganfallversorgung neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere Flächenländer auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Schlaganfallversorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom Bundestag beschlossene Verkürzung der sieht eine kurze Stichtagsregelung für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen vor. In der Praxis hat dies zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht wurden, da diese befürchtet haben, dass potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die wird durch eine Klageerhebung gehemmt.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und des Landes Rheinland-Pfalz

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